Außerordentlich positiv sei zu bewerten, dass der Masterplan eigene Maßnahmen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Fern- und Reisebusse sowie Verbesserungen bei Depotladen und Reservierbarkeit vorsehe, heißt es von Seiten des bdo. Damit erkenne der Masterplan an, dass dieser Sektor noch ganz am Anfang der Elektrifizierung stehe und ohne Unterstützung beim Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht gelingen könne. Mit dem Ziel einer erfolgreichen Transformation sollen an zentralen Verkehrsknotenpunkten wie etwa an zentralen Omnibusbahnhöfen (ZOB) und Autobahnraststätten bedarfsgerechte Lademöglichkeiten entstehen.
Da die Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur in Depots und Betriebshöfen eine Grundvoraussetzung für den Betrieb von Elektrobussen sei, greife der Masterplan auf, dass hier erhebliche Investitionskosten entstehen – ein Punkt, den der bdo wiederholt adressiert habe. Ab 2026 soll eine neue Förderrichtlinie die Förderung von Bussen und Ladeinfrastruktur weiterführen. Darüber hinaus werde eine Förderung von Ladeinfrastruktur in Depots und auf Betriebshöfen in Aussicht gestellt.
Ebenfalls positiv wertet der bdo, dass die Bundesregierung gemäß Masterplan auf EU-Ebene darauf hinwirken wolle, dass die Nutzung von nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur durch mehrere Parteien großes unausgeschöpftes Potenzial biete, nicht förderschädlich und auch ausdrücklich zulässig sei. So sollte sich die Zahl der verfügbaren Ladepunkte schnell erhöhen lassen. Auch die geplante Reservierungsfunktion für Ladepunkte sei ein entscheidender Fortschritt für die Busbranche, da Fern- und Reisebusse darauf angewiesen seien, Ladezeiten verlässlich planen zu können, um Fahrpläne und touristische Programme ohne Verzögerungen umzusetzen.
Des Weiteren sehe der Masterplan Ladeinfrastruktur vor, die Preistransparenz beim Ad-Hoc-Laden zu verbessern. Dies stelle einen wichtigen Schritt für Nutzerfreundlichkeit und Planungssicherheit dar. Durch die zentrale Bereitstellung der Preise über den Nationalen Zugangspunkt würden Kosten künftig leichter nachvollziehbar und vergleichbar.
Ungeklärte Punkte
Trotz der wichtigen Fortschritte bleiben im Masterplan nach Ansicht des bdo einige zentrale Punkte offen. So greife etwa das geplante Förderprogramm für öffentlich zugängliche Lkw-Ladeinfrastruktur abseits der Bundesautobahnen (etwa auf Autohöfen oder in Gewerbegebieten) zu kurz, obwohl es grundsätzlich sinnvoll sei. Da Fern- und Reisebusse dieselbe Hochleistungsladetechnik nutzten und auf die gleichen Standorte angewiesen seien, müssten sie bei der Ausgestaltung des Programms zwingend mitgedacht werden, meint der bdo.
Außerdem fehle im Masterplan noch immer eine Priorisierung von Busunternehmen beim Netzanschluss. Dabei sei der Netzanschluss für viele Busunternehmen derzeit der entscheidende Engpass bei der Elektrifizierung ihrer Betriebshöfe. Damit gesetzliche Vorgaben – insbesondere aus dem „Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz“ – überhaupt erfüllt werden könnten, fordere der bdo, dass in diesen Fällen der Anschluss von Ladeinfrastruktur verbindlich priorisiert wird. Nicht zuletzt benötigten Busunternehmen reservierbare Lade-Slots über zentrale, interoperable Buchungssysteme – und nicht über eine Vielzahl an Einzelplattformen. Entsprechend wolle der bdo darauf hinwirken, dass Betreiber ihre Systeme für Drittanbieter öffnen müssen und dass regulatorisch sichergestellt werde, dass eine Fragmentierung des Marktes verhindert wird.