Das Bundeskabinett hat gestern die von Justizminister Heiko Maas vorgelegte Neufassung des Gesetzentwurfs zur EU-Pauschalreiserichtlinie beschlossen.

Das Bundesjustizministerium hatte am 16. Juni 2016 seinen Referentenentwurf zur Umsetzung des EU-Pauschalreiserichtline in deutsches Recht vorgelegt. Dieser Entwurf sorgte in der Tourismusbranche für schlechte Stimmung, denn der vorgelegte Referentenentwurf war aus Sicht der Tourismusverbände praxisuntauglich und hätte zu wesentlichen Einschränkungen des touristischen Angebots in Deutschland führen können.

Wiederholt hatten die von der Pauschalreiserichtlinie betroffenen deutschen Tourismusverbände Bundesjustizminister Heiko Maas auf die drohenden massiven Schäden hingewiesen. Auf Intervention der Tourismusverbände wurde der Referentenentwurf teilweise geändert. Jetzt hat das Bundeskabinett den von Justizminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf beschlossen.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) hat den Beschluss des Bundeskabinetts zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie begrüßt. „Da einige der von uns geforderten Veränderungen und Klarstellungen umgesetzt wurden, sehen wir den heutigen Beschluss als Schritt in die richtige Richtung“, sagte Christiane Leonard, BDO-Hauptgeschäftsführerin, am Mittwoch in Berlin.

Zu den Verbesserungen aus Sicht der Busbranche zählen die Bewahrung des Sicherungsscheins, die Ausklammerung von Tagesfahrten aus dem Geltungsbereich sowie der Umstand, dass Einzelleistungen keine Pauschalreisen darstellen können. „Trotzdem sehen wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Verbesserungsbedarf, vor allem bezüglich der Stellung der Schwarztouristik – ohne weitere Korrekturen droht hier eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung unserer Mitgliedsunternehmen“, sagte Leonard.