Der Bundesverband der der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) hat sich zur heute im Deutschen Bundestag stattfindenden ersten Lesung über die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht geäußert.

Im Vorfeld der Debatte fordert der BTW die Abgeordneten auf, Verschärfungen für die Unternehmen der Tourismusbranche gegenüber dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Regierungsentwurf zu vermeiden. Vielmehr sollten nach wie vor vorhandene Spielräume für Erleichterungen ausgelotet und genutzt werden.

„Die verbindlichen Mindestvorgaben der europäischen Richtlinie selbst beinhalten bereits genug Fallstricke, Bürokratie und Zusatzkosten für viele Betriebe unserer Branche. Darauf darf Deutschland nicht noch weiter aufsatteln, ein solches „Gold Plating“ gilt es dringend zu vermeiden“, fordert BTW-Präsident Dr. Michael Frenzel.

Nach deutlicher gemeinsamer Kritik der Tourismuswirtschaft am ursprünglichen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sieht der im November verabschiedete Regierungsentwurf deutliche Verbesserungen für die Branche vor. Ein wichtiges Umdenken gab es insbesondere bei den Einzelleistungen, die ursprünglich auch den Vorgaben des Pauschalreiserechts unterliegen sollten, nachgebessert wurde zudem bei den Themen Tagesreisen, Erheblichkeitsschwelle und Sicherungsschein.

„Die Verbesserungen, die dank guter Argumente gegenüber dem Referentenentwurf erreicht wurden, dürfen im weiteren Gesetzgebungsprozess nicht wieder zunichte gemacht werden. Einzelleistungen und Tagesreisen sind keine Pauschalreisen und dürfen nicht wieder miteinbezogen werden“, so Frenzel. Gleichzeitig sei wichtig, dass die nach wie vor drohende Bürokratie wie getrennte Bezahlvorgänge im Reisebüro bei der Vermittlung unterschiedlicher Reisebausteine verhindert werde. Frenzel äußerte hierzu: „Den Grad des Verbraucherschutzes daran festzumachen, ob der Kunde den Reisepreis mehrerer Leistungen auf einmal zahlt oder in drei, vier getrennten Bezahlvorgängen, macht aus unserer Sicht keinen Sinn. Diese praxisfremde Regelung hat keinerlei positiven Nutzen. Sie kostet lediglich Zeit und Nerven der Mitarbeiter und Kunden.“  

Der BTW begrüßt deshalb auch das Signal seitens der Bundesregierung, unter anderem im Austausch mit der Europäischen Kommission prüfen zu wollen, ob die getrennten Bezahlvorgänge im Sinne der Richtlinie zwingend erforderlich sind oder ob es hier nicht doch Interpretationsspielraum gibt. Eine vom Verband unabhängiger selbständiger Reisebüros (VUSR) initiierte Petition mit fast 50.000 Unterzeichnern verdeutliche, dass viele Unternehmen aber auch Kunden für einen Abbau von Bürokratie im Reisegeschäft seien.