Gerichturteil des Landgerichts Duisburg (Foto: Tim Reckmann / pixelio.de)
Gerichtsurteil (Foto: Tim Reckmann / pixelio.de)

Das Landgericht Duisburg hat einem Fahrgast, der durch ein Bremsmanöver in einem Bus zu Fall gekommen war, keinen Schadensersatz zugesprochen.

Der Fahrgast habe sich bewusst in Gefahr begeben, als er seiner Frau, die zur Toilette wollte, Platz gemacht hatte. Dies berichtet die Dittmeier Versicherungsmakler GmbH in einem Rundschreiben des Landesverbands Hessischer Omnibusunternehmer (LHO).

Im konkreten Fall war der Fahrgast während der Fahrt aufgestanden, um seiner Frau den Gang zur Toilette zu ermöglichen. Der Fahrer des Omnibusses musste gerade in diesem Moment wegen eines Einsatzfahrzeuges abbremsen und der Fahrgast stürzte.

Fahrgast zum Halten verpflichtet

Das Landgericht wies die Schadenersatzansprüche als zum einem unberechtigt zurück, weil der Busfahrer sich gemäß §38 StVO verkehrsgerecht verhalten hatte. Der Fahrer musste sich vor der Bremsung nicht nach etwaig im Bus stehenden Fahrgästen umsehen. Ferner seien Fahrgäste immer verpflichtet, sich jederzeit festen Halt im Bus zu verschaffen. Ganz im Gegenteil war das Gericht der Auffassung, dass der Fahrgast sich bewusst in Gefahr begeben hatte, indem er sich von seinem Sitzplatz erhob. Das Gericht wertete schon das Aufstehen als ein Verschulden des Passagiers gegen sich selbst. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.