Wie der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) in seinem Newsletter vermeldet, soll in Trier zum 01. Januar 2018 eine Beherbergungssteuer von 3,5 Prozent auf den Übernachtungspreis in Kraft treten. Das habe der Stadtrat am 28.09.2017 mit großer Mehrheit bei zwei Nein-Stimmen der FDP beschlossen.
Die Stadt rechnet durch die „Bettensteuer“ mit jährlichen Zusatzeinnahmen von rund 700.000 Euro, die in den allgemeinen Haushalt fließen. Die Abgabe wird erhoben auf Übernachtungen ohne Nebenkosten wie Frühstück oder Parkplatz.
Steuerpflichtig sind Beherbergungsbetriebe, aber auch Privatleute. Besteuert werden bis zu sieben Übernachtungen. Berufsbedingte Übernachtungen sind von der Abgabe befreit.
In Frankfurt am Main müssen Privatreisende ab 2018 ebenfalls eine Sonderabgabe bezahlen. Fällig werden zwei Euro pro Person und Nacht. Die Bettensteuer wird in Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Jugendherbergen, auf Zeltplätzen und auch in Privatwohnungen, die über Internetportale wie Airbnb vermittelt wurden, erhoben.