„Wir wirken dem Fachkräftemangel entgegen und erleichtern Kraftfahrern den Zugang zum Beruf“, so Bundesverkehrsminister Volker Wissing. Dabei nutze man auch die „Chancen der Digitalisierung“. Durch die Einführung von digitalem Unterricht in der Berufskraftfahrer-Weiterbildung werde diese moderner und flexibler, das Berufsbild insgesamt attraktiver. „Die novellierte Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung senkt aber auch die Hürden für die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland“, betonte Wissing. Die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation könne künftig in mehreren Fremdsprachen abgelegt werden. Hierzu zählen Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.
Für einen erleichterten Berufszugang von Ukrainischen Berufskraftfahrern hat das Kabinett die „Nationale Ukraine-Ausnahme-Verordnung“ beschlossen. Die EU-Verordnung 2022/1280 ermöglicht den Mitgliedstaaten, ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise für die Dauer des Schutzstatus anzuerkennen, sofern die Fahrer eine ergänzende Schulung und Prüfung absolvieren. Die Aufnahme der Ukraine in die Staatenliste der Anlage elf Fahrerlaubnis-Verordnung ist geplant. Damit wird der prüfungsfreie Umtausch der Fahrerlaubnis möglich.