Nach Informationen des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) wird in Belgien zum 01. April 2018 die Höchstgeschwindigkeitsgrenze auf Autobahnen und Schnellstraßen für Reisebusse auf 100 km/h angehoben.

Diese Regelung wird jedoch an einige Bedingungen geknüpft.

So gilt diese Geschwindigkeitsgrenze nur, wenn es sich

  • um einen Reisebus mit reiner Sitzendbeförderung handelt,
  • alle Sitze über einen Anschnallgurt verfügen,
  • das Fahrzeug über einen Geschwindigkeitsbegrenzer verfügt,
  • das Fahrzeug mit einer 100er Plakette versehen ist

Reisebusse mit Anhänger sind ebenfalls berechtigt 100 km/h zu fahren, wenn alle zuvor genannten Vorgaben eingehalten werden, so der BDO.

Überholverbot bei Niederschlag aufgehoben

Eine weitere Änderung der Vorschriften zum 01.04.2018 betrifft das bislang geltende Überholverbot bei Niederschlag. Dieses wird aufgehoben. Demnach dürfen Busse auf mindestens vierspurigen Autobahnen und Schnellstraßen ab 01. April bei jeglichen Wetterbedingungen ebenfalls auf den linken Fahrspuren fahren.