Christiane Leonard, BDO-Hauptgeschäftsführerin, wies in ihrem Schreiben darauf hin, dass die Geschichte bereits deutlich gezeigt habe, dass, wenn die öffentliche Hand versuche, sich zum Unternehmer aufzuschwingen, die wirtschaftliche Entwicklung insgesamt und die Versorgung darunter leiden. Nur durch fairen Wettbewerb im Markt könnten die besten Angebote entwickelt werden, so die BDO-Hauptgeschäftsführerin.

Die Geschehnisse im Ilm-Kreis seien der traurige Tiefpunkt einer breiten Fehlentwicklung in vielen Kommunen in ganz Deutschland. „Zahlreiche Städte und Gemeinden wollen teure neue ÖPNV-Strukturen in öffentlicher Hand aufbauen und hebeln dafür den Wettbewerb um Verkehrsleistungen aus. Erfahrene private Unternehmen erhalten somit nicht mehr die Möglichkeit, mit ihren Angeboten für Innovationen zu sorgen“, führte Leonard aus.

In ihrem Schreiben an Landrätin Petra Enders verdeutlichte Leonard die Nachteile „dieses wirtschafts- und fahrgastfeindlichen Kurses“ und erinnerte an die Verantwortungen für die Bürger. Eine Abriegelung des regionalen ÖPNV-Marktes, wie von Enders politisch gewollt, werde sich negativ auf die Entwicklung der Verkehrsleistung auswirken, sagte Leonard.

Gleichzeit wies die BDO-Hauptgeschäftsführerin darauf hin, dass die Probleme im Ilm-Kreis eine bisher nicht gekannte Deutlichkeit und Rigorosität aufweisen, aber keine Seltenheit darstellen. In vielen Städten und Gemeinden werde der ÖPNV von politischen Entscheidungsträgern aus der freien Marktwirtschaft quasi ausgegliedert und in allein staatliche Hand gelegt. Dies sei, so Leonard, nicht nur ein Verstoß gegen jedes ordnungspolitische Gebot, sondern auch ein doppelter Schlag gegen die Interessen der Bürger. Diese müssen als Steuerzahler für den neuen öffentlichen Apparat zahlen, werden aufgrund fehlender Effizienzanreize zudem als Fahrgäste eine negative Entwicklung erleben.

Christiane Leonard dazu: „Daseinsvorsorge bedeutet eben gerade nicht, dass die öffentliche Hand alle gewünschten Leistungen selbst erbringt. Die Politik stellt lediglich sicher, dass bestmögliche Angebote genutzt werden können. Genau dafür steht das private Busgewerbe in Deutschland.“

Leonard Schlug als Alternative den Erlass einer allgemeinen Vorschrift zur Anwendung sozialverträglicher Tarife vor. So würden in einem anschließenden Genehmigungswettbewerb die leistungsfähigsten Angebote „für die Menschen in Ihrem Kreis gefunden.“ „Dies ist Ihnen gut bekannt, so Leonard weiter, „da derzeit eine solche allgemeine Vorschrift besteht, die der Kreis bezeichnenderweise erst im Laufe der Streitigkeiten zum 01. Juli 2019 aufgehoben hat. Sie scheuen sich aber offensichtlich, diese sinnvolle Alternative im Interesse Ihrer Bürger zu nutzen. Vielleicht, weil die von Ihnen beauftragten Beratungsfirmen – über deren Kosten Sie die Wähler ruhig einmal informieren sollten – Ihnen einen anderen Weg empfohlen haben.“