Wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) am 11. Juli mitteilte, zählt nun auch Luxemburg zu den Ländern, die Mindestlohn- und Entsenderegelungen eingeführt haben.
Bereits im März 2017 wurde das entsprechende Gesetz verabschiedet.
Wie die zuständige Gewerbeaufsichtsbehörde in Luxemburg auf wiederholte Nachfrage des BDO erklärte, fielen lediglich Kabotageverkehre und Verkehre mit einem luxemburgischen Auftraggeber unter die Entsenderegelung, nicht jedoch Transit und klassische Gelegenheitsverkehre.
Nach Angaben des BDO ist das Meldeverfahren in Luxemburg sehr umfangreich und umständlich. Neben der Entsendemeldung muss zusätzlich eine Mehrwertsteuernummer beantragt werden, eine Meldung beim Mittelstandsministerium erfolgen. Zudem müssen zahlreiche Unterlagen, wie eine Arbeitsfähigkeitsbescheinigung durch die branchenzuständigen arbeitsmedizinischen Dienste (AMD) des Herkunftslandes und der Arbeitsvertrag des entsandten Arbeitnehmers mitgeführt werden.
Aufgrund zahlreicher Unstimmigkeiten und dem unzumutbaren Aufwand für Betroffene dieser Regelung, fordert der BDO schnellstmöglich Klarheit und Vereinfachungen von den zuständigen Behörden. Der luxemburgische Schwesterverband und weitere europäische Verbände übten laut BDO ebenfalls Druck auf die Behörden aus.