Wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) mitteilt, hat Belgien eine neue Entsenderegelungen verabschiedet. Diese Regelungen beinhalten in erster Linie den Mindestlohn und eine Pflicht zur Voranmeldung. Sie betreffen allerdings im Personenverkehr nur Kabotagebeförderungen.
Das königliche Dekret vom 14. September 2017, das die bislang geltende Limosa-Erklärung modifiziert, ist am 20. September veröffentlicht worden und am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten.
Für Kabotagebeförderungen durchführende Unternehmen ist zu beachten, dass die Bestimmungen sowohl angestellte Fahrer als auch selbstfahrende Unternehmer betreffen. Künftig müssen betroffene Unternehmen einen Repräsentanten (“personne de liaison”) benennen, der auf Verlangen alle notwendigen Unterlagen und Informationen, bezüglich Lohnzahlungen und Beschäftigungsbedingungen, zur Verfügung stellen kann. Der Repräsentant muss nicht in Belgien ortsansässig sein, es kann auch der Verkehrsleiter, Geschäftsführer oder andere berechtigte Person. sein. Ferner muss die Art des Dienstes (z. B. Güterverkehr, Linienverkehr) angegeben werden.