Wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) in einem Rundschreiben informiert, hat sich die italienische Arbeitsschutzbehörde zu Änderungen über die Regelungen und Anforderungen von Entsendungen erklärt.
Außerdem sei das Strafsystem bei fehlender Entsendebescheinigung vorgestellt worden.
Künftig soll es, laut BDO, zu folgenden Änderungen kommen:
1. Ein Fahrer ist verpflichtet die Entsendebescheinigung, den Arbeitsvertrag und eine Kopie der letzten Gehaltsabrechnung (alles ins Italienische übersetzt) im Bus mitzuführen. Bislang mussten nur auf Verlangen der Behörden die zuvor genannten Unterlagen vorgelegt werden. Sollte eines der Dokumente fehlen ist mit Bußgeldern in Höhe von 1.000 bis 10.000 Euro zu rechnen.
2. Die Entsendebescheinigung muss die Höhe des gezahlten Mindeststundenlohns und die Erstattung der Reisekosten an den Fahrer enthalten. Um diese Informationen in die aktuelle Entsendebescheinigung einzubringen, werden derzeit Änderungen an der Website vorgenommen.
Alle weiteren Informationen zur Registrierung und Beantragung von Entsendebescheinigungen sowie weiteren Anforderungen können dem BDO-Rundschreiben 2017-87 oder der BDO-Länderdatenbank entnommen werden.
Weiterhin teilt der BDO mit, dass nur Kabotageverkehre unter die Entsenderegelung fallen und Transit- und Gelegenheitsverkehre nicht betroffen seien.