Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der Regelungen zur Kurzarbeit verabschiedet. Nun muss der Bundestag der Verlängerung Regeln zustimmen. Demnach sollen die pandemiebedingten Sonderregeln für den Bezug von Kurzarbeitergeld über Ende März hinaus um drei Monate bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden. Mit der sogenannten Formulierungshilfe soll die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von 24 auf bis zu 28 Monate gestreckt werden.

„Da Betriebe, die seit Anfang der Pandemie im März 2020 durchgehend in Kurzarbeit sind, die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von derzeit 24 Monaten schon im Februar 2022 ausschöpfen, soll die Verlängerung der Bezugsdauer rückwirkend zum 1. März in Kraft treten“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

So weit, so gut. Zusätzlich sollen zwar auch die pandemiebedingten Sonderregeln für den Bezug von Kurzarbeitergeld über Ende März hinaus um drei Monate verlängert werden, also auch die Sozialversicherungsbeiträge. Aber: Die Sozialversicherungsbeiträge werden den Arbeitgebern nach dem 31. März 2022 weiter zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird. Die Mitarbeiter sollen in der Kurzarbeit weiter qualifiziert werden. Die Zertifizierung kann aber nur durch einen zertifizierten Zertifizierungsbetrieb erfolgen. Wer trägt dafür die Kosten? Und bezogen auf die Busbranche, wie soll man Busfahrer online qualifizieren? Denn interne Schulungen oder Ähnliches fallen nicht darunter. „Das hat schon im 1. Quartal nicht funktioniert, beanstandet Till Dreier, Pressesprecher des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmen. Im 1. Quartal wurden lediglich 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge übernommen. Die aktuelle Regelung gekoppelt an die Qualifizierungsmaßnahme schließt somit die Busunternehmen aus.

Der BDO fordert die Übernahme von 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge Rückwirkend ab 01. Januar 2022 ohne die Kopplung an die Qualifizierungsmaßnahmen.