Die privaten und mittelständischen Busunternehmen wollen automatisiertes Fahren voranbringen, betonte Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des bdo. Als Ergänzung zu Bus und Bahn könnten autonome Dienste die Mobilitätsversorgung der Bevölkerung durchaus verbessern – wenn betriebliche Erfahrung, regionale Verantwortung und das Wissen gegeben seien, wo Mobilitätsangebote fehlten. Der bdo unterstützt daher die Zielsetzung der Länderarbeitsgruppe „Umgang mit Robotaxen in Deutschland“. In seiner Stellungnahme macht der Verband dennoch deutlich, dass der vorliegende Vorschlag noch keine ausreichend verbindlichen Bedingungen beinhaltet.
„Wenn finanzstarke Plattformkonzerne auf profitablen Verbindungen Fahrgäste und Einnahmen abschöpfen, während die Versorgung in der Fläche bei den bestehenden Unternehmen bleibt, wird das Gesamtsystem geschwächt“, so Leonard. „Neue Angebote müssen deshalb von Beginn an Verantwortung für die öffentliche Mobilitätsversorgung übernehmen.“ Besonders kritisch sieht der bdo die vorgeschlagene Verlängerung der Erprobungsgenehmigungen nach § 2 Absatz 7 Personenbeförderungsgesetz von fünf auf bis zu zehn Jahre. „Zehn Jahre sind im Verkehrsmarkt keine vorübergehende Erprobung. Damit können Tatsachen und Abhängigkeiten geschaffen werden, die den politischen Handlungsspielraum später erheblich einschränken. Die Regeln zum Schutz einer verlässlichen Mobilitätsversorgung müssen vor einer umfassenden Marktöffnung feststehen.“
Nach Ansicht des bdo ist die Experimentierklausel schon in ihrer geltenden Fassung ungeeignet, den Marktzugang automatisierter Flotten zu gestalten. Das bestehende Personenbeförderungsrecht biete zwar grundsätzlich einen technologieneutralen Rahmen. Die automatisierte Fahrzeugführung allein rechtfertige jedoch keine Sonderrechte. Auswirkungen auf bestehende ÖPNV- und Taxiangebote müssten deshalb im Vorfeld einer Genehmigung eingehend geprüft werden.
"Der heimische Mittelstand wird nicht ernst genommen"
Um einen geordneten Marktzugang sicherzustellen, sieht der bdo klare Vorgaben für Flottengröße, Bediengebiet und die Einbindung in den ÖPNV als unverzichtbare Voraussetzung an. Ebenso essenziell seien wirksame Regelungen, um einem Verdrängungswettbewerb entgegenwirken zu können. Gesichert werden müssten insbesondere die Rückkehrpflicht im Mietwagenverkehr und eine eindeutige Kennzeichnung der Verkehrsart, außerdem brauche es Typgenehmigungen und personell besetzte Leitstellen vor Ort. Eine Europäische Datensouveränität und ein fairer Datenzugang seien erforderlich, um Abhängigkeiten von einzelnen Plattformanbietern zu verhindern.
Der bdo kritisiert, dass seine Mitgliedsunternehmen, die Bus-, Taxi- und Mietwagenverkehre in Städten und ländlichen Regionen betreiben, bislang nicht ausreichend in steuerfinanzierte Modellprojekte eingebunden würden, weder operativ noch strategisch. „Kalifornischen Datenkraken wird der rote Teppich ausgerollt, während der heimische Mittelstand, das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, nicht ernst genommen wird“, so die bdo Hauptgeschäftsführerin. „Hieran muss sich schnell etwas ändern.“ Noch sei es nicht zu spät, richtig abzubiegen. Ein konstruktiver Dialog mit den Verantwortlichen stimme dennoch hoffnungsvoll.