Der bayrische Ministerpräsident Horst Seehofer will erneut einen Versuch starten, ein Verbot „unseriöser Verkaufsveranstaltungen bei sogenannten Kaffeefahrten“ zu erwirken. Dieses Verbot könnte auch ein Vertriebsverbot von Pauschalreisen auf Haus- und Reisemessen zur Folge haben.

Es müsse zwingend klargestellt werden, dass diese Werbe- und Verkaufsveranstaltungen von dem Verbot nicht betroffen sind und weiterhin stattfinden dürfen, stellte der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) in seinem Rundschreiben klar.

Der Freistaat Bayern strebt an, einen diesbezüglich abgelehnten Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2015 erneut auf die Tagesordnung der nächsten Bundesratssitzung am 15. Dezember 2017 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung zu beantragen. Damals war es den Verbänden gelungen, diesen Vorstoß Bayerns abzuwehren.

„An der Situation hat sich nichts geändert und unsere Argumente sind immer noch dieselben: Die Veranstaltung von Haus- und Reisemessen stellt eine gängige Praxis vieler Busunternehmen dar und der Verbraucherschutz ist in diesen Fällen stets gewahrt. Die veranstaltenden Busunternehmen sind den Teilnehmern bekannt und etwaige Widerrufs- oder Rücktrittsrechte können jederzeit problemlos geltend gemacht werden“, erklärte der BDO.

Der BDO hatte 2015 beanstandet, dass nach dem Gesetzesentwurf ordnungswidrig handele, wer eine nicht ordnungsgemäß angezeigte Veranstaltung eines Wanderlagers fördere, wobei Busunternehmen in der Gesetzesbegründung ausdrücklich genannt wurden. „Diese Regelung halten wir für unsachgemäß und praxisfern, da das Busunternehmen als bloßer Beförderer keinen Einfluss auf die Programmgestaltung eines Werbeveranstalters hat und diesen auch nicht kontrollieren kann.“

Die Stellungnahme der Bundesregierung habe diese Argumentation damals aufgenommen. Dort heiße es wörtlich: Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes ein Vertriebsverbot für Pauschalreisen erforderlich ist.