Wie der Landesverband Bayerischer Busunternehmen (LBO) mitteilt, gelten ab diesem Zeitpunkt die gleichen Auflagen für Reisende im Flugzeug, Zug, Fern- und Reisebus. Mit ihrem heutigen Beschluss (16. Juni 2020) folge die Bayerische Staatsregierung der Forderung des LBO, die infektionsschutzrechtlich nicht zu begründende Wettbewerbsverzerrung zwischen den Verkehrsträgern zu beenden.

Mit Unterstützung des Landesverbands hatten zuvor drei bayerische Unternehmen Klage eingereicht. Der Beschluss der Bayerischen Landesregierung sei kein direktes Ergebnis dieser Klagen. Damit sei aber zusätzlich Druck auf eine Entscheidung im Sinne der Reisebusunternehmen ausgeübt worden, teilte der LBO auf Anfrage des Bus Blickpunkt mit.

„Ein Ende des faktischen Berufsverbots ist in Sicht. Die bayerische Staatsregierung hat heute beschlossen, die einseitig strengen Auflagen für Reisebusverkehre aufzuheben und an die von anderen Verkehrsmitteln im Linien- und Reiseverkehr anzugleichen. Damit entfallen die Mindestabstandsregelung von 1,50 Meter zwischen Fahrgästen sowie das Verbot von Gruppenreisen“, informiert der LBO. Beides habe die Durchführung von Busreisen schlichtweg unwirtschaftlich gemacht.

Die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht bleibt aber weiter bestehen. Im Schul-, Fern- und Linienbus sowie für Reisende in Flugzeug, Bahn und Reisebus gelten damit die gleichen Auflagen. Aus Wettbewerbssicht sei die Angleichung der Auflagen dringend nötig gewesen. Denn die weniger strengen Regelungen für Busreisen in anderen Bundesländern habe die in Bayern ansässigen Busunternehmen benachteiligt.

„Unsere Fahrgäste sollen ihren Urlaub oder Ausflug unbeschwert genießen können. Dafür sorgen wir mit einem umfangreichen und mit der Staatsregierung abgestimmten Hygienekonzept. Denn auch mit Mund-Nasen-Bedeckung gehören Busreisen zu der bequemsten, sichersten und umweltfreundlichsten Art zu reisen“, erklärt LBO-Präsidentin Sandra Schnarrenberger.