Die 2G-Regelung wird ausgeweitet und die 2G Plus-Regelung unter anderem auch im Freizeitbereich eingeführt. Wie der RDA Internationaler Bustouristik Verband informiert, gilt für Busreisen, Kultur- und Sportveranstaltungen, Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungen 2G Plus (§4 Abs. 1), das heißt: „Zutritt nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich ein negatives Testergebnis vorlegen. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren und drei Monaten.“

Zugelassene Tests sind PCR-Tests (maximal 48 Stunden alt), Antigentests (maximal 24 Stunden alt) und unter Aufsicht vorgenommene Selbsttests (maximal 24 Stunden alt). Kinder bis zum sechsten Geburtstag, noch nicht eingeschulte Kinder sowie Schüler gelten als getestet. Beschäftigte, die weder genesen noch geimpft sind und die Kundenkontakt haben, müssen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche einen negativen Testnachweis vorlegen.

Wo 2G Plus gilt, somit auch bei Busreisen, finden ergänzend folgende Regelungen Anwendung (§4 Abs. 2):

    • Kapazitätsbegrenzung von 25 Prozent
    • Höchstteilnehmerzahl abhängig vom Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Plätzen

Spezielle Auflagen gibt es für regionale Hotspots (Sieben-Tages-Inzidenz über 1.000): Alle Einrichtungen und Veranstaltungen, für die vorher 2G/2G Plus-Zugangsbeschränkungen galten, sind geschlossen bzw. untersagt. Dies betrifft also auch Reisebusreisen (§ 15 Abs. 1 j) cc)). Die Verordnung soll zunächst bis zum 15. Dezember in Kraft sein.