Mit dem Rollstuhllift in den Bus
Mit dem Rollstuhllift in den Bus

Nach deutscher Gesetzgebung müssen neue Fernlinienbusse ab 1. Januar 2016 zwei Rollstuhlplätze aufweisen. Der BDO und Behindertenverbände haben – jeder aus seiner Sicht  – Politiker des Bundestages darauf aufmerksam gemacht, dass es generell beim Thema Barrierefreiheit im Bus noch viele Hindernisse gibt.

So sind 80 Prozent der Rollstühle als Fahrgastsitz im Bus nicht geeignet. Sie können nicht sicher befördert werden. Vertreter des Bundestages schlugen deshalb für den 24. November einen runden Tisch mit Politik, Behindertenverbänden und BDO vor. Dieser Termin ist geplatzt. Warum?

Weil die Mitgliedsverbände des Deutschen Behindertenrates eine Einigung mit dem Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) abgelehnt haben. Der BDO hatte ein Minimalprogramm unter dem Titel „Barrierefreiheit 2020“ vorgeschlagen.

BDO wollte schon jetzt ein rollstuhlgerechtes Streckennetz

So sollte ein Streckennetz in Deutschland festgelegt werden, auf dem mindestens einmal täglich eine barrierefrei Hin- und Rückfahrt  mit mindestens einem rollstuhlgerechten ermöglicht werden sollte. Denn Rollstuhlnutzer können ab 1. Januar 2016 ja nur dort mitgenommen werden, wo auch ein seit dem 1.1.2016 neu zugelassener Fernlinienbus verkehrt. Erst ab 1.1.2020 müssen alle Fernlinienbusse in Deutschland die Ausstattung mit mindestens zwei Rollstuhlplätzen aufweisen. In der Praxis ändert sich mit dem 1.1. 2016 für Rollstuhlfahrer wenig. Wer fährt schon mit dem Rollstuhl zur Bushaltestelle in der Hoffnung, dass da zufällig ein neu zugelassener Fernlinienbus mit zwei Rollstuhlplätzen vorbeikommt.

Für die Busunternehmer bleibt fast alles beim Alten

Für die Busunternehmer, die im Fernlinienverkehr dabei sind,  ändert sich nach dem aktuellen Stand der Dinge genaugenommen auch nichts. Die 800 Fernbusse in Deutschland fahren wie bisher ohne Rollstuhlplätze, weil sie ja vor 2016 zugelassen wurden. Wer einen neuen Fernbus mit Rollstuhlplätzen kauft, muss ihn deswegen noch lange nicht einsetzen. Er kann erst auf seine alten Fernlinienbusse zurückgreifen und nur dann, wenn er einen weiteren  Bus braucht, den neuen mit Rollstuhlplätzen einsetzen.

Lastenheft Barrierefreiheit – ist die Industrie eingeknickt?

Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des BDO, machte am 25.11.2015 in einem Rundschreiben  die Position ihres Verbandes zum Thema Barrierefreiheit noch einmal deutlich. In diesem Kontext wies sie auch darauf hin, dass der BDO ein sogenanntes Lastenheft Barrierefreiheit der Behindertenverbände für Fernlinienbusse ablehnt, weil es weit über die gesetzlichen Vorgaben des PBefG hinausgehe. Und weiter: „Die Fahrzeughersteller haben das Lastenheft ebenfalls abgelehnt und nicht unterzeichnet. Allerdings hören wir, dass es trotzdem zurzeit seitens der Hersteller zur Grundlage von Fahrzeugbestellungen gemacht wird.“