Mit dem Programm zur Busförderung wolle man den ÖPNV-Unternehmen im Land bei der Umsetzung der Vorgaben aus der Europäische Saubere-Fahrzeuge-Richtlinie unter die Arme greifen, so Verkehrsminister Winfried Hermann. Seit August 2021 gebe die Europäische Union (EU) mit der Clean-Vehicle-Directive (CVD) öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern in den Mitgliedsstaaten entsprechende gesetzliche Quoten zur Beschaffung klimafreundlicher Fahrzeuge vor.

Die Förderung basiert auf dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) und umfasst 2024 insgesamt 38,9 Millionen Euro, doppelt so viel wie 2023. Insgesamt sollen 207 Linien- und Bürgerbusse bezuschusst werden. 95 Fahrzeuge fahren in ländlichen Regionen. „Die Busflotten werden elektrifiziert“, verrät Hermann. „Rund 90 Prozent der Fördermittel werden dafür eingesetzt, um die Anschaffung von Fahrzeugen mit batterieelektrischem Antrieb zu fördern. Für emissionsfreie Fahrzeuge werden in diesem Jahr Förderanträge in Höhe von rund 36 Millionen Euro bewilligt.“

 

Dieselbusse werden nachrangig bezuschusst

Insbesondere um kleinere Unternehmen im ländlichen Raum nicht zu überfordern und dennoch die übergeordneten Ziele einer Flottenerneuerung und der Ausweitung des ÖPNV-Angebots und zum Ausbau der nachhaltigen Mobilität zu verfolgen, werden auch 2024 noch Linienbusse mit herkömmlichem Antrieb gefördert. Eine Förderung ist jedoch nur dann möglich, wenn die neu beschafften Fahrzeuge dazu führen, die fahrplanbedingten Leistungen auszuweiten oder wenn dafür weit ältere Fahrzeuge mit schlechteren Abgaswerten aus dem Verkehr genommen werden. Die Fördermittel in diesem Bereich betragen insgesamt knapp 2,6 Millionen Euro.

Zur Unterstützung lokal organisierter, ehrenamtlich getragener Verkehrsangebote fördert das Land auch die Anschaffung von Bürgerbussen. Erfreulich sei, so der Verkehrsminister, dass in diesem Jahr sieben Anträge auf Bürgerbusse eingereicht worden seien. Die Fördermittel in diesem Bereich betragen insgesamt 281.000 Euro. Ebenso könnten in diesem Jahr neun Fahrradanhänger gefördert werden.

Die Antragsbewilligung für das Busförderprogramm erfolgt durch die Landeskreditbank (L-Bank).