Dies habe das Bundeswirtschaftsministerium gegenüber dem RDA Internationaler Bustouristik Verband bestätigt. Wie der Verband informiert, stellte das Ministerium gleichzeitig klar, „dass die direkte Betroffenheit bei Antragstellung durch Hinweis auf das ausdrückliche Verbot von Busreisen in der jeweiligen Landesverordnung nachgewiesen werden kann.“

Der RDA hat in diesem Zusammenhang die Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen um Klarstellung ihrer Landesverordnungen gebeten. So soll die notwendige Rechtssicherheit bei der Beantragung für die dort ansässigen Unternehmen gewährleistet werden. Sowohl Hamburg als auch das Saarland haben dies bereits entsprechend umgesetzt.

Unternehmen mit mehreren wirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern (Mischbetriebe) müssen bei Antragsstellung demnach außerdem belegen, dass mindestens 80 Prozent ihres Gesamtumsatzes mit touristischen Busreisen erzielt wurden.

„Wir fordern die Klarstellung aller Landesverordnungen, so dass alle Anbieter touristischer Busreisen in Deutschland Novemberhilfe beantragen können, die mindestens 80 Prozent ihres Gesamtumsatzes mit touristischen Busreisen erzielen. Wir hoffen, dass Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein und Thüringen dem Saarland und Hamburg hier bald folgen“, betonte RDA-Rechtsberaterin Brigitte Bech-Schröder im Anschluss an das Gespräch im Ministerium.