Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des BDO, RA Dr. Volker Jorczyk, Tourism Tax & Law GmbH
Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des BDO,
RA Dr. Volker Jorczyk, Tourism Tax & Law GmbH

Am 21. Mai findet im Deutschen Bundestag eine nicht öffentliche Anhörung zur „Gewerbesteuerhinzurechnung für den Einkauf von Unterbringungsleistungen durch Reiseveranstalter“ statt.

Als Sachverständige sind dazu unter anderem Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Volker Jorczyk, Tourism Tax & Law GmbH, und Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des BDO, eingeladen.

Einem Rundschreiben des BDO ist zu entnehmen, dass „die Bitten anderer Verbandsvertreter, ebenfalls teilnehmen zu dürfen“ abgelehnt worden seien. Wie zu hören war, habe der RDA das Angebot des BDO, die Mitglieder des RDA im Rahmen der Anhörung mitzuvertreten, dankend angenommen. Die meisten RDA-Mitglieder seien ohnehin Mitglied in den Landesverbänden des BDO, so der Verband Deutscher Omnibusunternehmer.

Der RDA und der BDO wenden sich in ihrer gemeinsamen Stellungnahme gegen die neue Auslegung des 2008 im Zuge der Unternehmenssteuerreform geänderten Gewerbesteuergesetzes durch zahlreiche deutsche Finanzämter, wonach auf den weltweiten Einkauf von Hotelleistungen durch Reiseveranstalter Gewerbesteuer entrichtet werden müsse. 

Erhebliche Auswirkungen für Reiseveranstalter

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden in Deutschland. Im Zuge der Unternehmenssteuerreform von 2008 sank die Steuerbelastung von Unternehmen von 38,6 Prozent auf 29,8 Prozent. Dieser Schritt sollte Anreize schaffen, deutsche Firmen im Land zu halten und sie davon abhalten, attraktivere Geschäftsbedingungen in anderen Ländern zu nutzen. Um den daraus resultierenden Verlusten der Gemeinden entgegenzuwirken, wurden im Gesetz die Hinzurechnungstatbestände bei der Gewerbesteuer wesentlich erweitert. So sind u.a. Miet- und Pachtzinsen für unbewegliche Wirtschaftsgüter in Höhe von 12,5% dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen. Nach derzeitiger Meinung der Finanzverwaltung stellt auch der Einkauf von Hotelleistung einen solchen hinzurechnungspflichtigen Mietaufwand dar. Hiergegen läuft die Branche derzeit Sturm. Die Auswirkungen für die Unternehmen wären ganz erheblich.

Steuern müssten inklusive sechs Prozent Zinsen rückwirkend bis 2008 zurückgezahlt werden

Selbst bei einem kleinen Reiseveranstalter mit einem Hoteleinkauf von 500.000 Euro im Jahr würde die steuerliche Mehrbelastung, je nach Hebesatz der Gemeinde, zwischen 5.000 und 6.000 Euro pro Jahr betragen. Für alle Unternehmen würde dann gelten: Sie müssten die Steuer zudem inklusive sechs Prozent Zinsen pro Jahr und rückwirkend für die Jahre seit 2008 nachzahlen. Dies hätte für eine Vielzahl von Unternehmen existenzbedrohende Auswirkungen. Nach Einschätzungen von Experten drohten der Touristik insgesamt Nachzahlungen in Höhe von 1,4 Milliarden Euro.

Finanzverwaltung soll von einer Abkehr überzeugt werden

Wie Carsten Kaufmann, Steuerberater des RDA, gegenüber Bus Blickpunkt sagte, soll die Anhörung im Bundestag bewirken, dass zunächst den Abgeordneten die völlig unzutreffende Auslegung des Gesetzes durch die Finanzverwaltung und sich daraus ergebene konkreten wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Unternehmen aufgezeigt wird. Hierzu wurden dem Ausschuss entsprechend aufbereitete Unternehmenszahlen mit im Ergebnis katastrophalen Folgen für die Unternehmen zur Verfügung gestellt. Im Ergebnis müsse die Finanzverwaltung von einer Abkehr ihrer unzutreffenden Rechtsauslegung überzeugt werden.

"Gesetzesauslegungsexzess par excellence"

Auch der Tourismusrechtsexperte und Steuerberater Dr. Volker Jorczyk, der bei der Anhörung im Bundestag die deutsche Tourismusindustrie vertritt, hält die Gewerbesteuernachforderungsbeträge durch die Finanzverwaltung für groben Unfug. "Das ist ein Gesetzesauslegungsexzess par excellence, der ausschließlich die deutschen Unternehmen in die fiskalischen Knie zwingen würde", sagte Jorczyk gegenüber Bus Blickpunkt.