Nachdem bisher alle Bundesländer eigene und zum Teil unterschiedliche Auflagen verordnet hatten, habe man sich nun in einem Bund-Länder-Gespräch im Anschluss an die Ministerpräsidentenkonferenz vom 17. Juni 2020 über die Anpassung der Auflagen verständigt, teilt der RDA in einer Eilmeldung mit.

Demnach soll im Falle noch unterschiedlicher Anforderungen der Transitverkehr erlaubt sein. Bei Pausen sollen die Hygieneregelungen des jeweiligen Landes gelten, zum Beispiel beim Anfahren von Rastplätzen und dem Aufsuchen von gastronomischen Einrichtungen.

„Die bundesweite Vereinheitlichung der Regeln für Busreisen ist dringend notwendig. Dafür haben wir zeitgleich in Berlin demonstriert. Einmal mehr hat sich diese gemeinsame Demonstration und Kundgebung am Brandenburger Tor gelohnt“, erklärte RDA Präsident Benedikt Esser.