„Es wäre ein verheerender Fehler, die staatliche Unterstützung auf den letzten Metern zu verwehren“, teilt das Aktionsbündnis, das 28 touristische Branchenverbände repräsentiert, mit. Man könne erst in 2022 mit einer ersten Erholung des Tourismus rechnen.
In dem Schreiben bedankt sich das ATV zunächst ausdrücklich für die bisher gewährten Corona-Soforthilfen sowie die Überbrückungshilfen I, II und III, die das Überleben der Touristik bisher überhaupt erst ermöglicht haben.
„Allerdings reicht die Laufzeit des bisherigen Programms in unseren Augen nicht aus, um das wirtschaftliche Überleben einer Mehrheit der touristischen Unternehmen in Deutschland zu sichern“, so die Bündnispartner weiter. „Es ist in unseren Augen unabdingbar, die Überbrückungshilfen über den 30. September 2021 hinaus zu verlängern, da sich die Situation für viele Teile der Tourismusbranche im aktuellen Jahr nur geringfügig verbessert hat, und die Umsätze im Vergleich zu 2019 noch erhebliche Einbrüche aufweisen. Die Entscheidung muss jetzt fallen, denn die Unternehmen brauchen Planungssicherheit in diesen schwierigen Zeiten.“
Die Situation werde dem Aktionsbündnis zufolge für die Touristik und die Reisenden sogar noch schwieriger, wenn der aktuelle Impfstatus bei den künftigen politischen Entscheidungen weiterhin nicht berücksichtigt werde. „Rund 40 Millionen Menschen in Deutschland sind bereits vollständig geimpft und über 50 Millionen haben eine Erstdosis erhalten“, so das ATV, „eine Einstufung der Länder in Risikogebiete bzw. Hochrisikogebiete rein auf Grundlage eines einzigen Wertes – nämlich des Inzidenzwertes – stimmt mit der aktuellen Situation nicht mehr überein.“
Gleichzeitig hofft das Aktionsbündnis, dass die für Anfang August geplante neue Einreiseverordnung nicht mehr nur auf einem einzigen Faktor beruht, sondern auch der Impfstatus und die tatsächliche Auswirkung der mutierten Varianten berücksichtigt werden.
Die Tourismusexperten des ATV stehen den Bundesministern auch weiterhin für ein Gespräch zur Verfügung, um gemeinsam abzustimmen, wie die weiteren Hilfen an die veränderte Situation der Unternehmen angepasst werden sollten.