Ein Blick in die Gesetzbücher kann bei Reisen ins Ausland nicht schaden (Foto: Michael Foote / pixelio.de)
Ein Blick in die Gesetzbücher kann bei Reisen ins Ausland
nicht schaden (Foto: Michael Foote / pixelio.de)

Zahlreiche deutsche Fußballfans befinden sich in diesen Tagen auf französischen Straßen, um die Fußball-EM in Frankreich mitzuerleben. Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich allerdings vorher über die Rechtslage informieren, da in unserem Nachbarland teilweise deutlich verschärfte Verkehrsregeln gelten.

So herrschen strengere Tempolimits als in Deutschland. So darf außerorts höchstens 90 km/h und auf Autobahnen maximal 130 km/h schnell gefahren werden. Auf dem Pariser Ring gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.

Eine französische Besonderheit: Wer den Führerschein noch keine drei Jahre hat, darf außerorts nicht schneller als 80 km/h fahren, auf Schnellstraßen liegt das Tempolimit dann bei 100 km/h und auf Autobahnen bei 110 km/h. Raser, die mit mehr als 50 km/h zu schnell unterwegs sind, müssen mit Geldstrafen von bis zu 1.500 Euro rechnen.

Autofahrer, bei denen während einer Verkehrskontrolle ein Radarwarner entdeckt wird, riskieren ebenfalls ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro. Während der Fahrt das Handy nutzen? Besser nicht! Das kostet 135 Euro, wenn man erwischt wird. Mit 0,5 bis 0,8 Promille Alkohol im Blut zahlen Autofahrer 135 Euro Bußgeld. Für Fahranfänger liegt die Promillegrenze sogar bei nur 0,2! Bei über 0,8 Promille müssen Fahrer mit 4.500 Euro Strafe und zwei Jahren Haft rechnen. Kommt es zu einem Unfall unter Alkoholeinfluss, sind Führerschein und Versicherungsschutz futsch.
(Quelle: Arag - Rechtstipps und Urteile)