Jährlich sind fünf Millionen Euro für das gesamte Förderprogramm vorgesehen, noch in diesem Monat können entsprechende Förderanträge gestellt werden.

Im Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Verkehrsblatt) wurden die Kriterien veröffentlicht, die förderfähige Systeme erfüllen müssen. Dabei handle es sich ausschließlich um Systeme mit Warnfunktion, teilt der GVN weiter mit. In die fahrdynamischen Vorgänge werde durch die Systeme nicht aktiv eingegriffen.

Das Förderprogramm greift sowohl im Falle einer Nachrüstung von bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen als auch bei der Ausrüstung von Neufahrzeugen. Bei der Nachrüstung werden die System- und auch die externen Einbaukosten gefördert, bei Neufahrzeugen die Systemkosten.

Busse, die mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitz ausgestattet sind und im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit angeschafft und betrieben werden, sind förderfähig. Maximal zehn Einzelmaßnahmen im Jahr sind pro Zuwendungsberechtigtem förderfähig, wobei die Förderung als Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung erfolgt. Die Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses betrage höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 1.500 Euro je Einzelmaßnahmen.

Für die administrative Umsetzung des Förderprogramms ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zuständig. Ab dem 21. Januar 2019 können Anträge über das E-Service-Portal des BAG gestellt werden.