Am 25. November veranstaltete der  Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) seine diesjährige Jahrestagung in Ludwigsburg. Klaus Sedelmeier, Vorsitzender des WBO forderte in seiner Eröffnungsrede von der Landesregierung und den kommunalen Aufgabenträgern „mehr Wertschätzung, mehr Anerkennung und mehr Unterstützung für das private Busgewerbe“.

Zu den Themen, die auf der Agenda standen, gehörten unter anderem die Ausgleichsleistungen im Schülerverkehr: Schon die grün-rote Landesregierung kündigte 2011 eine „Neugestaltung der Änderung der ÖPNV-Finanzierung“ an.

Diese sogenannte „Reform“ war in der letzten Legislaturperiode auf Druck des WBO abgeblasen worden. Der nun unter Grün-Schwarz gefundene Kompromiss sei aus Sicht des WBO mit einem Vertrauensvorschuss in Richtung der kommunalen Seite verbunden. Die Regelung im Bundesrecht wird 2018 durch Landesrecht abgelöst. Die für den ÖPNV im Land bedeutsamen Mittel seien dann nicht mehr originär in Unternehmerhand, erklärte der Landesverband. Der bisherige Unternehmeranspruch werde eingeschränkt und somit das Gleichgewicht zwischen Unternehmen und Aufgabenträgern verschoben – tendenziell hin in Richtung eines behördendominierten ÖPNV.

Statt einer bundesrechtlichen Regelung werde es künftig eine Vielzahl örtlicher Regelungen auf Verbundebene geben. Die Möglichkeit eigenwirtschaftlicher Verkehre (Verkehre ohne spezielle öffentliche Zuschüsse) werde aber weiter eingeschränkt, in Teilen unmöglich gemacht, betonte der WBO. Daher die Forderung: „Unternehmerische Kompetenz muss auch in Zukunft noch Gewicht haben – gerade in Baden-Württemberg.“

Eigenwirtschaftliche Verkehre

Das Thema „eigenwirtschaftliche Verkehre“ sorgt momentan in der Branche für reichlich Diskussionsstoff. Dazu bezog auch der WBO Position: „Öffentlicher Verkehr hat nichts damit zu tun, dass der Verkehr durch die öffentliche Hand erbracht wird. Im Gegenteil: Ohne die vielen mittelständischen Busunternehmen gäbe es kein flächendeckendes Verkehrsangebot im Land. Der Gesetzgeber hat bei der letzten Änderung des PBefG, die von einem breiten, überparteilichen Konsens getragen war, alles richtig gemacht, indem er die Rechte der Verkehrsunternehmen gestärkt hat.“

Der WBO habe Verständnis dafür, dass kommunale Eigentümer ihre Verkehrsunternehmen erhalten wollen. Es dürfe aber nicht mit zweierlei Maß gemessen werden nach dem Credo“ öffentliche Verkehrsunternehmen und deren Mitarbeiter sind „gut“ und damit schützenswert, private Verkehrsunternehmen dagegen „schlecht“. Auch die jüngste Kritik der Gewerkschaft Verdi an angeblichen „Billigangeboten“ sei unberechtigt. Busfahrer seien keine Hungerleide; der WBO-Tarif sei weit vom Mindestlohn entfernt.

Busförderung: Vergabepraxis nach Windhundverfahren

„Das komplette Förderprogramm 2016 war in genau zwei Minuten und 27 Sekunden erschöpft. Das sind 147 Sekunden für die Busförderung eines ganzen Bundeslandes. Anträge, die wenige Sekunden vor 09:00 Uhr eingingen, wurden nicht berücksichtigt, Anträge nach 09:02:27 abgelehnt. Es steht zu befürchten, dass Unternehmen im ländlichen Raum mit einer langsamen Internetverbindung dadurch benachteiligt waren, erklärte der WBO.

Die Busförderung sei ein dringend notwendiges Instrument, die Busflotte Baden-Württembergs modern, umweltfreundlich und barrierefrei zu gestalten. Es bestehe seit Jahren ein Investitionsstau seitens der Omnibusunternehmer, ersichtlich an der extrem schnellen Überzeichnung der Förderprogramme 2015 und jetzt 2016. Die Vergabepraxis nach dem „Windhundverfahren“ per E-Mail komme den betroffenen Unternehmern vor wie ein Lotteriespiel, vergleichbar einer Versteigerung bei „Ebay“.

Der WBO und seine Mitgliedsunternehmen fordern daher vom Verkehrsministerium ein Fördervolumen in Höhe von 15 Millionen Euro und eine Änderung der Vergabepraxis weg vom „Windhundprinzip“. Eine Priorisierung von Unternehmen in Umweltzonen lehnt der Verband ab. Es müsse gewährleistet sein, dass alle Unternehmern, die willens sind, in Umwelt und Fahrgast zu investieren, hierfür die Förderung erhalten – unabhängig von Standort, Lage und EDV-technischer Ausstattung der Unternehmen“, so der Landesverband.