Wie der Internationale Bustouristik Verband (RDA) in einer Presseinformation mitteilt, hat das Plenum des Europäischen Parlaments beschlossen, alle drei Berichte zu den Sozial- und Marktvorschriften im Straßenverkehr an den federführenden Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments zurückzuweisen.
Es könne aber positiv vermerkt werden, dass die Abgeordneten den Änderungsanträgen in der Einzelabstimmung der Erweiterung der 12-Tage-Regelung auf nationale Verkehre und [...]
der Möglichkeit der Ausdehnung der täglichen Fahrzeit um bis zu einer Stunde und dies maximal zweimal pro Woche zugestimmt haben.
Daher könne gehofft werden, dass sie die Zustimmung den weiteren Beratungen im Ausschuss zugrunde legen.
Allerdings sei die Herausnahme der internationalen Busreisen aus der Entsenderichtlinie im Straßenverkehr abgelehnt worden. Damit sei das Damokles-Schwert, dass die Busreisen in die Entsenderichtlinie im Straßenverkehr einbezogen werden, vorübergehend wieder in der Schwebe.
Der RDA erklärte außerdem, man werde die EU-Abgeordneten weiter nachdrücklich darauf hinweisen, dass die Erweiterung der 12-Tage-Regelung auf den nationalen Verkehr und die mögliche Verlängerung der Lenkzeit bei entsprechenden Straßenverhältnissen auch im Sinne der Busfahrer und der Busreisenden sind und in keiner Weise die Straßenverkehrssicherheit beeinträchtigen und dies so auch vom Impact Assessment der Europäischen Kommission bestätigt worden sei.
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) teilt bezüglich der EU-Beschlüsse mit, dass die Abgeordneten weitgehend den Entwürfen gefolgt seien, für die der Verband im Vorfeld geworben habe. Das Votum zeige, dass der Unterschied zwischen Personen- und Güterverkehr anerkannt werde.
Mit den Beschlüssen könnten weitreichende Fortschritte für Fahrgäste und Fahrer in der Busbranche auf den Weg gebracht werden, die als Folge auch eine Verbesserung der Verkehrssicherheit mit sich bringen. In seiner Stellungnahme begrüßt der BDO das gute Ergebnis nach intensiven Verhandlungen. „Ein Großteil der Entscheidungen des Europäischen Parlaments weist aus Sicht der privaten Busunternehmen in die richtige Richtung und stellt einen wichtigen Schritt für die Zufriedenheit von Fahrgästen und Fahrern im Busverkehr sowie für die Verkehrssicherheit dar“, fasste BDO-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard die grundlegende Bedeutung der Parlaments-Abstimmung zusammen. Insbesondere freue sie sich, dass ausdrücklich benannt wurde, dass auf europäischer Ebene die Besonderheiten des Personenverkehrs losgelöst vom Güterverkehr betrachtet werden müssen, und sich die Parlamentarier nicht von den Fehlinformationen durch andere Interessengruppen von einem guten Kurs haben abbringen lassen.
Wie der BDO weiter mitteilt, werden die Beschlüsse auch nach erneuter Abstimmung im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments noch nicht geltendes Recht darstellen. Es folge vielmehr das Trilog-Verfahren, also Verhandlungen von Parlament, EU-Kommission und Rat.