In einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier unterstreicht Karl Hülsmann, Präsident des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer (BDO), seine Forderung mit Verweis auf die EU-Verordnung 1370/07, die nach Ansicht des Verbandes bereits zu einer Spartenbetrachtung zwinge, da sie eine strikte Trennungsrechnung zwischen ÖPNV und anderen Sparten vorsehe. Diese von der EU vorgesehene Spartenbetrachtung müsse bei den notwendigen Umsatzeinbrüchen in Höhe von 30 Prozent vorgenommen werden, andernfalls würden die dringend benötigten ÜH III bei den meisten Busbetrieben aufgrund ihrer Mischbetriebs- bzw. Verbundstruktur nicht ankommen. Und das würde nach Ansicht des BDO das Aus der Mischbetriebe bedeuten.

Nach Eigenangabe sind rund 80 Prozent der BDO-Mitgliedsbetriebe Mischbetriebe, die sowohl im ÖPNV als auch in der Bustouristik tätig sind und diese beiden Sparten sowohl inhaltlich als auch rechtlich voneinander strikt getrennt sind. Durch die Busreiseverbote sei im Bereich der Bustouristik der Markt eingebrochen und die Einnahmeverluste existenzbedrohend. Doch da sie den ÖPNV vor Ort aufrechterhalten müssen und dafür Einnahmen aus dem ÖPNV Rettungsschirm erzielen, kämen zahlreiche Mischbetriebe dennoch nicht auf die für die Überbrückungshilfen III notwendigen 30 Prozent Umsatzeinbrüche, erläutert Hülsmann in seinem Schreiben.

Im Unterschied zu anderen Branchen beklagt der BDO, sei den Busunternehmen, die auch ÖPNV betreiben, rechtlich streng untersagt, Erlöse aus dem Bereich des regulierten ÖPNV für die Sparte der Touristik zu übertragen. Jegliche Vermischung sei verboten und führe zu Rückzahlungsverpflichtungen öffentlicher Mittel. Zudem reichten die aus dem ÖPNV Rettungsschirm erhaltenen Mittel nicht aus, den ÖPNV vor Ort sicher zu stellen. Der BDO verweist in seinem Schreiben erneut darauf, dass nach Ziffer 5 des Anhanges der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 eine strenge Trennungsrechnung zwischen der öffentlichen und der privaten Sparte vorzunehmen ist.