Inhaltlich ist die bis Jahresende verlängerte Ü III Plus nahezu unverändert zur Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September. Die geänderten Bestimmungen in den FAQ sind gelb markiert und die darin vorgenommenen Updates kursiv geschrieben, informiert der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO). Vorwiegend wurden die Angaben für den verlängerten Förderzeitraum angepasst.

Laut BDO kann die Reisebranche wie bisher zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale eine Anschubhilfe beantragen. Für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 können die Unternehmen der Reisewirtschaft alternativ zur Anschubhilfe die Restart-Prämie beantragen. Eine monatsweise Wahl ist nicht möglich. Weitere Details unter FAQ-Ziff. 2.5.

Unternehmen, die bereits die Ü III Plus für die Monate Juli bis September 2021 beantragt haben, können einen Änderungsantrag für die Monate Oktober bis Dezember gemäß FAQ-Ziff. 3.20 stellen. Der bereits gestellte Antrag muss dafür schon bewilligt oder teilbewilligt sein.

Förderzeiträume und Antragsfristen:

 

Hilfsprogramm

Förderzeitraum

Antragsfrist

Ü III

November 2020 bis Juni 2021

bis zum 31. Oktober 2021

ÜIII Plus

Juli bis Dezember 2021

bis zum 31. Dezember 2021