Gleichzeitig regt der Verband an, die Branche der Bus- und Gruppentouristik innerhalb des Reisesicherungsfonds risikotechnisch zu segmentieren, um die Kollektivhaftung zu verhindern. Diesem Segment solle dann ein eigenes Zielkapital zugewiesen werden.

Der RDA plädiert darüber hinaus für eine Erweiterung des Zeitraums der Zielkapitalbildung beginnend mit 2023 bis 2031. Der Verband fordert bei der Festsetzung der Höhe der Sicherheitsleistung und Beiträge (Versicherungsentgelte), diese mit Blick auf die postpandemischen Realitäten in der Bus- und Gruppentouristik angemessen festzusetzen.

Dass das Ministerium den bisherigen Eingaben des RDA nunmehr gefolgt ist und die Freistellung der Teilnahmepflicht für kleine Reiseanbieter vorgesehen hat, bewerte man positiv. „Damit jedoch alle kleinen Reiseveranstalter wirksam von der Teilnahmepflicht ausgenommen werden können, für die im Kontext der Coronapandemie adäquate Versicherungsangebote verfügbar sind, bedarf es einer Erhöhung der Umsatzgrenze von drei Millionen Euro auf zehn Millionen Euro“, macht der Verband in einer Pressemitteilung deutlich.

Weiterhin fordert man die Freistellung von der Teilnahmepflicht für alle Reiseanbieter unabhängig von deren Umsatzgröße, die ihre Risiken am Versicherungsmarkt eigenständig eindecken können. Ebenfalls begrüßt wird seitens des Branchenverbands, „dass der Entwurf bei der Berechnung des Schadenrisikos dem Einwand des RDA gefolgt ist und die so gut wie nicht vorhandenen Repatriierungskosten bei Busreisen als risikomindernden Faktor vorgesehen hat.“

Stellungnahme des RDA zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (.pdf)