Das Ziel der Sicherung von Qualitäts- und Sozialstandards im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verfolgt ein vom Bundesrat vorgelegter Gesetzentwurf.

Durch eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sollen nach dem Gesetzentwurf nach den Vorstellungen der Länderkammer einzelne Regelungen zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für den ÖPNV angepasst werden.

Dabei solle der im Gesetz geregelte grundsätzliche Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre (Verkehrsleistungen ohne öffentliche Zuschüsse) im Genehmigungsverfahren erhalten bleiben, wie das Rechtsportal Juris mitteilte. Er werde insoweit konkretisiert, „dass von den Aufgabenträgern im Rahmen der Vorabbekanntmachung vorgegebene soziale und qualitative Standards im Interesse der Beschäftigten und der Fahrgäste auch als Vorgaben für die Genehmigung eigenwirtschaftlicher Verkehre gelten und die Kostendeckung der beantragten Verkehrsleistung für die gesamte Genehmigungsdauer nachzuweisen ist“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Wie der Bundesrat in der Begründung zu dem Gesetzentwurf schreibt, habe es sich gezeigt, dass das derzeit gültige PBefG Lücken im Hinblick auf die Sicherung sozialer Standards des im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzten Personals aufweist. Gleiches gelte auch im Hinblick auf eine detailliert geregelte Überprüfung der Kalkulation eigenwirtschaftlicher Anträge in Anknüpfung an ein Urteil des BVerwG sowie im Hinblick auf die rechtssichere Absicherung weiterer Qualitätsstandards bei der Beurteilung der Genehmigungsanträge durch die Genehmigungsbehörden. Daher sei eine Anpassung nötig, befindet die Länderkammer.

Die meist kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger hätten entsprechend einer EU-Verordnung Gestaltungsrechte, die zur Erlangung von Rechtssicherheit auch auf eigenwirtschaftliche Verkehre Anwendung finden müssten, heißt es in der Vorlage. Daher sollten die Aufgabenträger verkehrliche, soziale und umweltbezogene Anforderungen wirksam definieren können, die dann auch von einem Unternehmer, der die Verkehrsleistung eigenwirtschaftlich erbringen möchte, umfassend und für die gesamte Genehmigungsdauer erfüllt werden müssen. Zudem müsse auch sichergestellt werden, dass für den Genehmigungswettbewerb eigenwirtschaftlicher Unternehmer untereinander ebenfalls gleiche Bedingungen – auch in Bezug auf die Einhaltung sozialer Standards – vorgegeben werden können, um Wettbewerbsverzerrungen und Lohndumping zu verhindern.

„Aus Sicht der Bundesregierung ist es angezeigt, vor einer weiteren Gesetzesänderung sämtliche Änderungsvorschläge im Zusammenhang zu prüfen und zu bewerten“, heißt es in einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates. Hierbei seien die Änderungsvorschläge aus dem Entwurf, aber auch andere, zum Teil gegenläufige Vorschläge einzubeziehen. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderung würden aus Sicht der Regierung die Bedingungen für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Verkehre ganz erheblich verschärft werden. Insofern handle es sich „um eine ganz zentrale Weichenstellung, bei der politischer Diskussionsbedarf gesehen wird“, schreibt die Bundesregierung.