Wie der Landesverband Hessischer Omnibusunternehmer (LHO) informiert, wurde in Russland aufgrund einer Gesetzesänderung über staatliche Kontrollen im internationalen Straßenverkehr ein neues Kontrolldokument eingeführt.

Es wird bei der Einreise nach Russland am Grenzübergang ausgestellt und muss bis zum Verlassen des Landes mitgeführt werden. Sollte der Busfahrer/-unternehmer gegen dieses Gesetz verstoßen (indem das Kontrolldokument z.B. verloren geht etc.) ist mit Geldstrafen im Rahmen von 1.500 bis 2.500 Euro zu rechnen.

Berichten zufolge wurde einigen Busfahrern dieses Kontrolldokument bei der Einreise nicht ausgestellt, was bei der Ausreise zu Schwierigkeiten und schlussendlich zu hohen Geldbußen geführt hat.