Verkehrsbetriebe können beim Kauf von sechs oder mehr Elektrobussen von jetzt an bis zu 80 Prozent der Mehrkosten von der Bundesregierung bezahlen lassen.

Im Rahmen des Programms „Saubere Luft“, das die Luftverschmutzung in Städten unter die EU-Grenzwerte drücken soll, stehen zunächst 35 Millionen Euro an Fördergeldern bereit, wie das Bundesumweltministerium mitteilte.

Bald solle der Fördertopf aufgestockt werden. Die EU hatte die neue Förderrichtlinie zuvor genehmigt. Zu den Investitions-Mehrkosten gehören etwa auch die Ausgaben für Ladestationen oder Schulungen für Fahrer. Gebiete mit hoher Luft- oder Lärmbelastung haben Vorrang. „Elektrobusse fahren ohne Abgase und sind besonders leise“, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Außerdem leisteten sie einen Beitrag zum Klimaschutz. „Da die Fahrzeuge derzeit noch teuer sind, unterstützen wir Verkehrsunternehmen und Kommunen bei der Anschaffung. Damit machen wir diese zukunftsweisende Technologie schon jetzt attraktiv.“ Bisher ist das E-Bus-Angebot auf dem Markt noch sehr überschaubar.

Das Förderprogramm sei ein Baustein für das Ziel der Kommunen, 10.000 Elekrobusse auf die Straße zu bringen, sagte der Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling, der Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) ist. „Das, was wir zudem brauchen, ist ein schneller Technologieschub der Fahrzeughersteller, denn die entsprechenden marktreifen Fahrzeuge mit alternativen Antrieben sind aktuell ein Engpass.“

BDO: Festgeschriebene Mindestabnahme überfordert Busunternehmen

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) beklagte Nachbesserungsbedarf: Die Förderung greife nur, wenn fünf oder mehr Fahrzeuge angeschafft würden. „Diese festgeschriebene Mindestabnahme überfordert die gut 4.000 kleinen und mittleren Busunternehmen in Deutschland, die einen Großteil der Fahrzeuge auf den Straßen betreiben.“ Der Verband sieht zudem einen Verstoß gegen den europäischen Small Business Act und zweifelt an der Rechtmäßigkeit der jetzigen Pläne. Von den gut 75.000 Bussen hierzulande werden mehr als 42.000 von privaten mittelständischen Unternehmen eingesetzt, erklärte der BDO. "Aufgrund ihrer Betriebsgröße können diese Betriebe die geforderte Mindestabnahme nicht stemmen. Die vorgesehene Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften existiert letztlich nur auf dem Papier, da sich in der Praxis kaum zu überwindende Hürden schon bei der Antragstellung auftürmen. In der Realität geht die Förderrichtlinie damit am Großteil der Busunternehmen in Deutschland vorbei und der Effekt der Förderung bleibt folglich weit hinter den Möglichkeiten für den Schutz der Gesundheit und der Luft zurück. Der BDO appelliert an die Bundesregierung, dies nun noch zu korrigieren."

Zu den negativen Folgen der Richtlinie für den Wettbewerb im Verkehrssektor formulierte Christiane Leonard: „Diese Förderrichtlinie geht in der jetzigen Form ausgerechnet am Mittelstand vorbei, der für attraktive Angebote und möglichst effiziente Strukturen im ÖPNV steht. Stattdessen werden letztlich nur die kommunalen Großbetriebe gefördert, die weniger Interesse am einzelnen Fahrgast haben müssen. Die geforderte Mindestabnahme stellt zudem eine Wettbewerbsverzerrung dar, die gegen den Small Business Act der EU verstößt. Wir werden daher die jetzige Regelung prüfen lassen und glauben nicht, dass sie so Bestand haben kann.“

Wenn Städte oder Verkehrsbetriebe die neue Technologie erst mal testen wollen und nur bis zu fünf E-Busse kaufen, ist für die Förderung nach Angaben des Umweltministeriums das Verkehrsressort zuständig. Wenn Städte auf Hybridbusse setzen, können sie wie bisher 40 Prozent der Mehrkosten im Vergleich zu herkömmlichen Diesel-Bussen vom Staat bekommen.