Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (BDO) und weitere Verbände haben vorab eine Stellungnahme zum Entwurf des UStAE abgeben. Jedoch wurde, abweichend von dem den Verbänden vorliegenden Entwurf, nachträglich eine wesentliche Änderung in den finalen UStAE aufgenommen: Eigenleistungen der Reiseveranstalter werden nicht als Voraussetzung für die Anwendung der Margenbesteuerung anerkannt.

Wie der BDO in einem Rundschreiben erläutert, muss für die Anwendung der Margenbesteuerung ein Bündel von Einzelleistungen erbracht werden. Dieses Bündel muss zwingend eine Beförderungs- oder Beherbergungsleistung enthalten. Die Beförderung im unternehmenseigenen Bus ist aber eine (nicht berücksichtigte) Eigenleistung. Das heißt: Bei Reisen mit dem eigenen Bus und ohne eine zusätzliche Beherbergungsleistung, bleibt den Busreiseveranstaltern für die betreffende Reise die Anwendung der Margenbesteuerung verwehrt. Dies betrifft insbesondere Tagesreisen.

Der BDO kritisiert dieses Vorgehen durch die Hintertür aufs Schärfste. Derart wesentliche Änderungen der Rahmenbedingungen für eine Branche müssen bereits während der Verbändeanhörung im Entwurf enthalten sein. Sofern nachträglich wesentliche Inhalte eines Entwurfs geändert werden, ist zwingend eine weitere Verbändeanhörung durchzuführen.

Nach intensiven Beratungen haben sich der BDO und der Internationale Verband der Paketer (VPR) in einem gemeinsamen Schreiben an den Bundesfinanzminister Christian Lindner und den Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck gewandt. Dem Brief beigelegt ist eine ausführliche Erläuterung der Problematik, welche in Zusammenarbeit mit den Steuerberatern Carsten Kaufmann und Maik Schöneberg (rks Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft) entstanden ist.

Als Lösung schlagen BDO und VPR vor, dass ein sogenannter Opt-In zur Margenbesteuerung für alle Reiseleistungen gewährt wird, das heißt dass die Anwendung der Margenbesteuerung nicht von den Finanzbehörden beanstandet wird.