Das teilt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in einer Presseinformation mit. Die dafür notwendige Finanzierungsregelung wird demnach am morgigen Freitag (17. Juli 2020) im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Durch das Verbot von Busreisen durch Bund und Länder ab Mitte März waren Reisebusunternehmen bereits früh von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Seit diesem Zeitpunkt gab es keine touristischen Reisen, keine Vereinsfahrten sowie keine bzw. nur reduzierte Schülerverkehre, während die Fixkosten aber weiterliefen.
Nun werden die sogenannten Vorhalte- und Vorleistungskosten, die zwischen dem 17. März und dem 30. Juni 2020 für Reisebusunternehmen angefallen sind, mit dem vom BMVI neu aufgelegten Programm finanziert. Die aus dem Haushalt des BMVI kommenden finanziellen Mittel müssen noch in diesem Jahr ausgezahlt werden.
Die Finanzierungsregelung umfasst folgende Eckpunkte:
- Ausgleichbar sind sogenannte Vorhaltekosten. Das sind fortlaufende Tilgungs- oder Leasingraten für die Anschaffung der Reisebusse vor der Corona-Pandemie sowie „Vorleistungskosten“ z.B. für Reisekataloge oder Werbeanzeigen.
- Die Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen gewährt.
- Berücksichtigt werden neue oder gebrauchte Busse mit der Schadstoffklasse Euro V oder besser.
- Der Höchstbetrag liegt bei 26.334 Euro pro Bus. Doppelförderungen sind mit Blick auf andere COVID-19-bedingte Unterstützungsleistungen ausgeschlossen.
- Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
- Anträge können elektronisch bis zum 30.09.2020 beim BAG gestellt werden. Die Antragsformulare können ab dem 24.07.2020 auf der Internetseite des BAG heruntergeladen werden: bag.bund.de.
„Die Busbranche wurde von Corona besonders hart getroffen. Das sind vor allem Mittelständler, die um ihre Existenz fürchten. Jetzt dürfen nicht ausgerechnet die bestraft werden, die in den vergangenen Jahren intensiv in neue und klimafreundliche Mobilität mit neuen Bussen investiert haben. Wir werden den betroffenen Busunternehmen deshalb schnell und unbürokratisch helfen“, erklärt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.