Reisebus on tour
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Busunternehmer müssen nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) vorerst nicht die Pässe an den Schengen-Binnengrenzen kontrollieren.

Die Richter hoben in einem Eilverfahren die sofortige Vollziehung einer Verfügung auf, die einem spanischen Busunternehmen untersagte, Ausländer von Belgien nach Deutschland zu befördern, ohne zuvor Pässe und Aufenthaltstitel kontrolliert zu haben.

Wie das OVG am Montag weiter mitteilte, bezeichnete es der 7. Senat als offen, ob Kontrollen privater Beförderungsunternehmen noch im Einklang mit EU-Recht stehen. Das müsse in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden (Az.: OVG 2 S 13.15 - Beschluss vom 24. November 2015). In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht Potsdam den Eilantrag des Busunternehmens gegen die Verbotsverfügung abgewiesen.