Ein Berliner Busfahrer hat von Touristen Fahrgeld kassiert, aber keine Tickets gedruckt. Dies rechtfertige eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung, urteilte jetzt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte damit die Entscheidung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).
Wie das Gericht weiter mitteilte, hatte sich ein Fahrgast beschwert, woraufhin die BVG einen Prüfer losschickte.
Dieser beobachtete genau solche Szenen, in denen der Busfahrer das Geld entgegennahm und auswärtige Fahrgäste durchwinkte.
Das Gericht hatte sich auch Videoaufzeichnungen aus dem Bus angesehen und festgestellt, dass die Behauptung des Fahrers nicht stimmte, er habe allen ein Ticket ausgehändigt. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.