Wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) heute in einem Rundschreiben mitteilte, habe die novellierte Pauschalreiserichtlinie, die am 01. Juli 2018 in Kraft tritt, gravierende Auswirkungen auf die BDO-Reisebedingungen. Diese gelten in der derzeitigen Form nur für Verträge, die bis zum 30. Juni 2018 geschlossen werden.

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag, 07.07.2017, die Umsetzung der novellierten Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht beschlossen. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt soll in den nächsten Tagen erfolgen.

Der BDO weist ausdrücklich darauf hin, dass allen Verträgen, die ab 01.07.2018, 0.00 Uhr geschlossen werden, neue Reisebedingungen zugrunde gelegt werden müssen. Das neue Pauschalreiserecht knüpfe an den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an, es kommt nicht auf den Reisezeitraum an. Für den Internetbereich bedeute dies, dass am 30.06.2018 um Mitternacht „der Schalter umgelegt“ werden müsse und ab dann nur noch die neuen Reisebedingungen bei Neubuchungen angezeigt und wirksam einbezogen werden müssten. Diesbezüglich will der BDO im kommenden Jahr rechtzeitig gesondert informieren.

Für den Printbereich besteht allerdings bereits jetzt Handlungsbedarf:

  • Kataloge und Printmedien mit Reiseangeboten, deren Verträge VOR dem 01.07.2018 geschlossen werden, müssen in den abgedruckten Reisebedingungen ein „Verfallsdatum“ („gültig bis 30.06.2018“) enthalten.
  • Die neuen, AB 1.7.2018 gültigen bdo-Reisebedingungen müssen dann im Frühjahr des kommenden Jahres mittels Einleger in den Katalogen übermittelt werden.
  • Zudem bedarf es eines Hinweises im Katalog, was für Vertragsschlüsse ab 01.07.2018 gilt (Pflichtinformationen nach neuem Recht zu Anzahlung, Restzahlung sowie Stornokosten etc.).
  • Dieser Hinweis wird ergänzt durch die Ankündigung, dass allen Verträgen, die nach dem 30.06.2018 geschlossen werden, neue Reisebedingungen zugrunde gelegt werden und diese ab einem bestimmten Stichtag (z.B. 01.05.2018) angefordert werden können oder eben ab diesem Stichtag mit dem Katalog ausgehändigt werden (mittels Einleger).

"Da viele Unternehmer bereits in den nächsten Wochen ihre Kataloge für 2018 fertigstellen und diese in den Druck geben, haben wir Rechtsanwalt Frank Hütten (Kanzlei Noll-Hütten) gebeten, die BDO-Reisebedingungen entsprechend anzupassen", vermeldet der Verband. Die neue Fassung der Reisebedingungen finden Sie hier

BDO-Unternehmer-Workshop im September

Aus gegebenem Anlass veranstaltet der BDO am 20. September einen Unternehmer-Workshop in Berlin. Rechtsanwalt Hütten wird die Grundsystematik des neuen Reiserechts erläutern und dann alle Fragen aus der Praxis beantworten. Anmeldungen sind ab 18.07.2017 online unter www.bdo-events.de möglich, die Teilnehmerzahl ist begrenzt.