Wie die Branchenverbände RDA und BDO mitteilen, habe diese eine Laufzeit von Januar bis Juni 2021 und schließe somit nahtlos an die Überbrückungshilfe II an, die im Dezember 2020 auslaufen wird. Die monatliche Förderhöchstsumme sei von 50.000 Euro auf 200.000 Euro angehoben worden.
Neben Instandhaltungs- und Modernisierungskosten können, nach Angaben des RDA, nun auch Abschreibungskosten für Reisebusse und weitere Wirtschaftsgüter geltend gemacht werden. Demnach sollen bis zu 50 Prozent der monatlichen Abschreibungskosten für Wirtschaftsgüter ansetzbar sein. Das Gesamtvolumen der zusätzlichen Hilfen durch die hälftige Ansetzbarkeit der Abschreibungskosten für Reisebusse im ersten Halbjahr 2021 schätzt der Verband somit auf bis zu 180 Millionen Euro.
Beantragt werden könne die Überbrückungshilfe III einige Wochen nach dem Programmstart im neuen Jahr. „Wir sind der Bundesregierung sehr dankbar, dass gleich zwei elementare Forderungen des RDA bezüglich der Überbrückungshilfe III umgesetzt werden sollen. Wichtig ist, dass von dieser Regelung auch eigenfinanzierte Reisebusse erfasst werden sollen“, erklärt RDA-Präsident Benedikt Esser.
"Wichtige Weiterentwicklung der Rettungspolitik"
Auch der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) begrüßt die aktuellen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für die mittelständische Busbranche und bezeichnete diese als wichtige Weiterentwicklung der Rettungspolitik. BDO-Präsident Karl Hülsmann erklärte: „Die neuen Instrumente der Rettungspolitik der Bundesregierung bringen spürbare Fortschritte für den Mittelstand. Sie werden es vielen Busunternehmen, die weiterhin massiv unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, besser möglich machen, durch diese einzigartige Krise zu kommen.“
Gleichzeitig machte der BDO deutlich, dass trotz dieser aktuellen Fortschritte die Unternehmen in der Bustouristik weiterhin vor großen Hindernissen bei der Inanspruchnahme von Rettungsmaßnahmen stünden. Aufgrund der fehlenden Einnahmen der letzten Monate würden die Reisebusunternehmen mit dem Rücken zur Wand stehen. Die fehlenden Zugangsmöglichkeiten für verbundene Unternehmen, die nur hälftige Anrechenbarkeit von Abschreibungskosten und die fehlende Übernahme von Tilgungskosten führten dazu, dass die Busunternehmen weiterhin die hohen Vorhaltekosten monatlich stemmen müssten, so der BDO weiter. Daher seien die Fortschreibung der BMVI-Soforthilfen für die Reisebusbranche und die Auszahlung der noch offenen Mittel in Höhe von 70 Millionen Euro weiterhin unverzichtbar und dringend geboten, betonte der Verband.
"Die Verlängerung der Hilfen über den 31. Dezember hinaus war eine zentrale Forderung des BDO und stellt eine wesentliche Voraussetzung dafür dar, die Busunternehmen in Deutschland trotz anhaltender Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die Krise zu bringen. Ebenfalls von größter Bedeutung ist, dass die Förderhöchstsumme von 50.000 Euro auf 200.000 Euro pro Monat erhöht wurde und hierin nun die Forderung des bdo nach Aufnahme der Abschreibungskosten, wenn auch nur zu 50 Prozent für Busse geltend gemacht werden können", erklärte der BDO abschließend.