Ein nachhaltig gestalteter Verkehrssektor, weniger CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge sind das Ziel der EU-Initiative, zu der auch die oben genannte Regelung zählt. Das EU-Parlament hatte sich dazu am 24. Oktober 2023 positioniert. Es wird erwartet, dass die Verordnung noch vor den Europawahlen verbindlich beschlossen wird.

 

"Fordern ohne Fördern funktioniert nicht"

„Wir müssen es klar benennen: Wenn der Bund auf EU-Ebene mitbeschließt, bereits für 2030 nur noch klimaneutrale Stadtbusse zuzulassen sowie für die sonstigen Busflotten die CO2-Emissionen um 45 Prozent zu senken, dann sind das klimaschutzpolitische Entscheidungen, die wir mittragen“, äußerte sich VDV-Vizepräsident Werner Overkamp zur geplanten Verordnung. „Gleichzeitig stehen diese Forderungen in einem ausgeprägten Widerspruch zur finanziellen Förderung des Bundes, die erkennbar eingestellt wurde.“ Gerade kleinere und mittlere Busunternehmen in Deutschland hätten "so jedoch keine Chance, Flotten und Werkstätten umzurüsten", teilte Overkamp weiter mit. Sie könnten auch keine Fahrpreise erhöhen oder alternative unternehmerische Entscheidungen treffen.

Laut Overkamp führe dies zu zwei Effekten: „Eigentlich ausgediente Dieselbusse werden in der Not der Verkehrsunternehmen viel länger fahren müssen – und wir verpassen vor Ort den technischen Anschluss. Deshalb brauchen wir den Einstieg in eine verlässliche Bundesförderung für E-Busse und ihre Infrastruktur.“ Auf kommunaler Ebene seien die Kosten für die Umrüstung der Flotten, der notwendigen Infrastruktur wie Werkstätten, Lade- und Sicherheitsmanagement sowie für das notwendige, für die Hochvolttechnik geschulte Personal nicht zu schultern, so der Branchenverband VDV.

 

Überlandbusse sollen Emissionen um 45 Prozent senken

Eine weitere Maßnahme für das Erreichen der EU-Klimaneutralität bis 2050 betrifft Überlandbusse. Im Rahmen der EU-Regelung sollen ihre CO2-Emissionen ab 2030 im Vergleich zu 2019 um 45 Prozent reduziert werden.

„Die von der EU geforderte Umstellung auf emissionsfreie Stadtbusse bis 2030 und die ambitionierten CO2-Reduktionsziele für Überlandbusse bringen für unsere Verkehrsunternehmen nicht nur die Notwendigkeit neuer Fahrzeuge, sondern auch erhebliche infrastrukturelle Herausforderungen mit sich: Die Investitionen in E-Busse, verbunden mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur, der Anpassung von Betriebshöfen, Werkstätten und Netzanschlüssen, überschreiten bei Weitem die finanziellen Kapazitäten der Verkehrsunternehmen und Kommunen. Ohne signifikante finanzielle Unterstützung durch den Bund – konkret die Wiederaufnahme der Förderung, sowie die Finanzierung für die Umstellung auf E-Mobilität – sind diese wichtigen Schritte für das Erreichen der Klimaneutralität nicht umsetzbar“, so Werner Overkamp abschließend.