Mit der finanziellen Unterstützung des Deutschen Reiseverbands (DRV) konnte nun ein Mitgliedsunternehmen den Prozess in einem Musterverfahren gewinnen. Nachdem die gegnerische Seite zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Bochum nicht erschienen war, wurde ein Versäumnisurteil erlassen.

Angesichts der Tatsache, dass die „rs reisen & schlafen GmbH“ ihr Gewerbe abgemeldet hat, spreche vieles dafür, dass es sich um ein nicht tatsächlich im Wettbewerb zu den abgemahnten Unternehmen stehendes Unternehmen handle. Damit seien die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich gewesen, teilt der DRV  in einer Presseinformation mit. Die Vermutung liege damit nahe, dass die Konstruktion der Gegenseite von Anfang an darauf ausgelegt gewesen sei, Abmahnungen auszusprechen, um damit Geld zu verdienen.

„Mit der inzwischen erfolgten Gewerbeabmeldung ist mit weiteren Abmahnungen von `rs reisen & schlafen´ in der Tourismusbranche nicht mehr zu rechnen. Es hat sich für die gesamte Reisewirtschaft ausgezahlt, dass wir die Reisebüro-Klage unterstützt und so den Druck auf das Unternehmen erhöht haben“, erklärte DRV-Präsident Norbert Fiebig.

Der DRV war unter Beteiligung mehrerer auf das Wettbewerbsrecht spezialisierter Rechtsanwaltskanzleien gegen Reisebüro-Abmahnwellen vorgegangen. Zu den Geschädigten, die Abmahnungen erhalten hatten und zum Teil auch bezahlt haben, gehören mindestens 240 Reisebüros, informiert der Verband. Die Dunkelziffer dürfte allerdings weit höher liegen. Der DRV hatte nach eigenen Angaben mit der Unterstützung der Klage den Nachweis einer missbräuchlichen Abmahntätigkeit zum Ziel, nachdem sich die Anzeichen dafür verdichtet hatten, dass es sich bei der „rs reisen & schlafen GmbH“ um ein Unternehmen handelt, das nicht tatsächlich im Wettbewerb zu den abgemahnten Unternehmen steht.

Erst kürzlich hatte das Bundeskabinett parallel einen Gesetzentwurf gegen den Abmahnmissbrauch beschlossen. Hierdurch soll insbesondere der Schutz von kleinen und mittelständischen Unternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen maßgeblich verbessert werden. Die praktisch wichtigsten Fälle missbräuchlicher Abmahnungen sollen mit dem Gesetzentwurf effektiv bekämpft werden, indem finanzielle Anreize entfallen.