Denn aufgrund der Entwicklung von Entsendungspraxisfällen ist die EU-Kommission aktuell der Meinung, dass örtliche Ausflüge bei geschlossenen Busfahrten unter die Regeln für die Entsendung für Personentransporte mit Kraftomnibussen fallen sollten. Örtliche Ausflüge seien nach Auslegung der Kommission nur noch in einem, und zwar dem ersten Aufnahmemitgliedstaat, von der Entsendung befreit. Alle nachfolgenden örtlichen Ausflüge innerhalb derselben geschlossenen Tour fielen nach Meinung der EU-Kommission unter die Entsendung. Durch diese Auslegung schieße die EU-Kommission weit über das Ziel  hinaus, macht der BDO deutlich.

Denn im Rahmen der jahrelangen und intensiven Verhandlungen um das Mobility Package hatten sich der Europäische Verkehrsministerrat und das EU-Parlament darauf geeinigt, dass klassische Busreisen mit geschlossenen Türen nicht unter die Entsenderichtlinie fallen. Dazu gehören natürlich auch örtliche Ausflüge als Bestandteil dieser Reisen. Die neue Auslegungsbestrebung durch die EU-Kommission ist  aus Sicht des BDO eine klare Fehlentwicklung. Statt den Mobilitätsturbo zu starten, bedeute dies Stillstand. Statt Entlastung der Busunternehmen, bürokratischer Mehraufwand. Ein Mehraufwand, der die Belastungs- und Leistungsgrenze der Busunternehmen erreicht. Denn nach Auffassung der EU-Kommission müsste jede einzelne Fahrt erfasst werden.

„Ein Mehraufwand der im schlimmsten Fall dazu führen wird, dass die Unternehmen Ausflugsreisen nicht mehr anbieten werden. Ob und wie dann Klassen-, Vereins- oder Tagesfahrten aufrechterhalten werden sollen, ist fraglich“, mahnt Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des BDO. Die private Busbranche stehe insgesamt ohnehin bereits stark unter Druck. Die Folgen der Corona-Pandemie, der akute Fahrermangel, die extrem steigenden Energiekosten und der hohe Dieselpreis belasten. Die Neuauslegung der EU-Kommission bringe die Angebotsvielfalt der Busreisen in Gefahr.

Ohne örtliche Ausflüge im Rahmen von geschlossenen Touren in andere Mitgliedstaaten, würde der Reise- und Bustouristikverkehr als Dienstleistung vor Ort wegfallen. Der BDO plädiert hier dringend für eine Klarstellung. Ferner stehe ein Busunternehmen aus Deutschland – in der Konstellation örtliche Ausflüge bei geschlossenen Busreisen – in keinem Konkurrenzverhältnis zu den Busunternehmen in den zu durchfahrenden Ländern. Im Rahmen der Verhandlungen im Parlament und im Rat bestand zudem in den vergangenen Jahren Einigkeit, dass örtliche Ausflüge bei geschlossenen Touren keine Kabotage und damit keine Entsendung sind. „Das muss auch weiter gelten!“, so Christiane Leonard. Die Bundesregierung müsse dringend auf EU-Ebene aktiv werden. Der BDO bekräftigt das klare Ziel: „Alle Busreisen müssen weiterhin von der Entsendung ausgenommen bleiben.“