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23.5.2013 : 10:17 : +0200

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Online

1. "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels
oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten,
inbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung. Für den Werbeauftrag
gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste
des Anbieters, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit
etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger
Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht
übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für
Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen,
gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende
Medium entsprechend.
2. Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann
zum Beispiel aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder
Bewegtbildern (u.a. Banner), aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die
Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weite-
ren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link), bestehen.
Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, wer-
den als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
3. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt
der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-mail erfolgende
Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen
Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Soweit
Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der
Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll
ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur
namentlich benannt werden. Die Anbieter sind berechtigt, von den Werbeagen-
turen einen Mandatsnachweis zu verlangen. Werbung für Waren oder
Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten
innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-up-Werbung ...) bedürfen einer
zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.
4. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf
einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit
Vertragsabschluß abzuwickeln.
5. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbar-
ten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener
Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere
Werbemittel abzurufen.
6. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu
vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer
Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten. Der
Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf
den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres ent-
sprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen
hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der
Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten
nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem
Format oder technischen Vorgaben der Anbieter entsprechende Werbemittel
rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Die Pflicht des Anbieters zur
Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen
Verbreitung. Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu
vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
8. Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im
Rahmen eines Abschlusses - abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt
gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom
Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder
der technischen Form unzumutbar ist. Insbesondere kann der Anbieter ein bereits
veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich
Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nach-
träglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hier-
durch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.
9. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des
Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter
im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der
Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der
Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit
Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu
unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die
Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erfor-
derlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte,
insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung,
Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und
inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.
Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und
berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie
aller bekannten Formen der Online-Medien.
10. Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderun-
gen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögli-
che Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es
nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen frei-
es Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.
Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere
vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten
Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder  durch Störung der
Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall aufgrund
Systemversagens, durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote
auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des Ad-
Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von
30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei
einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10
Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung ent-
fällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei ungenügender Wiedergabequalität
des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder
eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck
des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit
der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder
Rückgängigmachung des Auftrags. Sind etwaige Mängel bei den
Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenü-
gender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wieder-
holten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung
der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
11. Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter
nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen
Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, auf-
grund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich
von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern
oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach
Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den
Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der
Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
12. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und gro-
ber Fahrlässigkeit des Anbieters, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies
gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorherseh-
baren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der
Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des
vorhersehbaren Schadens. Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen
Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach
auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten.
13. Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte
Preisliste. Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings
nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor
Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer
Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht
muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung
ausgeübt werden. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren
Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die
Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten
berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des
laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung
Vorauszahlung verlangen. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des
Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprüng-
lich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem
Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich erfolgen.
16. Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden daten-
schutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
17. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz
zwingend nichts anderes vorsieht, ebenfalls der Sitz des Verlages.